KI-Verordnung Solopreneure

KI Kompetenz nach dem EU AI Act – das musst du als Solopreneur oder Unternehmer jetzt tun

Dieser Blogartikel ist entstanden in Kooperation mit Rechtsanwalt Notash Taheri – Rechtsexperte für digitale Geschäftsmodelle.

Das wichtigste im Überblick:

Der Gesetzgeber hat bislang nur grundlegende Eckpunkte der KI-Verordnung definiert. Die meisten Detailregelungen und genauen Leitlinien und Praxisleitfäden fehlen aktuell noch. Strafen und umfassende Compliance-Kontrollen werden erst ab August 2026 greifen. Unternehmen und Dienstleister befinden sich derzeit in einer Übergangsphase, in der vorbereitende Maßnahmen getroffen werden sollten.

  • Das sollten Unternehmen nun tun: Planung eines allgemeinen Schulungskonzepts im Unternehmen sowie die eigene Weiterbildung der KI-Dienstleister. So sind bei Bekanntgabe der Leitlinien lediglich Anpassungen erforderlich und Unternehmen bleiben dem Markt voraus, der wahrscheinlich erst dann in Aktionismus verfallen wird. 
  • Das sollten KI-Dienstleister nun tun: Die proaktive Weiterbildung im Bereich KI, abgestimmt auf ihre Positionierung, ihr Angebot, ihre Zielgruppe und ihre Ziele. Statt sich auf die vermeintliche Erfüllung noch unklarer, gesetzlicher Vorgaben zu fixieren, sollte der Fokus auf praxisnaher Anwendung, Effizienzsteigerung und der Entwicklung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle liegen.

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1. Einleitung

Überblick: Was bedeutet die neue KI-Verordnung (KI-VO)?

Die KI-Verordnung (KI-VO) der Europäischen Union, die seit August 2024 in Kraft ist, reguliert erstmals umfassend den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb Europas. Ihr Hauptziel ist es, die Rechte der Nutzer zu schützen, Risiken zu minimieren und gleichzeitig Innovationen im Bereich KI zu fördern. Zentraler Bestandteil der Verordnung ist aktuell vor allem die sogenannte „KI-Kompetenzpflicht“, die seit Februar 2025 gilt. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass ihr Personal ausreichend geschult ist, wenn sie KI-Systeme einsetzen. Dasselbe gilt, wenn sie andere Personen hierzu einsetzen, z. B.  Freelancer oder Agenturen.

Zielgruppe: Wer ist konkret von der KI-Kompetenzpflicht betroffen?

Die KI-Kompetenzpflicht betrifft insbesondere Unternehmen und Dienstleister, die entweder eigenes Personal oder externe Mitarbeiter (z.B. Freelancer, Virtuelle Assistenten) einsetzen, um KI-Systeme beruflich zu bedienen. Freelancer selbst sind nicht automatisch verpflichtet, sich eigenständig zu schulen, sondern diese Pflicht liegt beim Auftraggeber.

2. Grundlagen der KI-Verordnung

Definition: Was gilt als „KI-System“ laut KI-VO?

Ein KI-System ist nach der KI-VO jede Software, die mittels maschinellem Lernen Aufgaben eigenständig ausführt und auf Basis von Prompts (Eingabebefehlen) Ergebnisse produziert. Dazu zählen unter anderem Chatbots, automatisierte Texterstellungssysteme und intelligente Entscheidungssysteme.

Unterscheidung zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen

Die KI-Verordnung unterscheidet klar zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen:

  • Anbieter entwickeln KI-Systeme oder lassen sie entwickeln und vermarkten diese (z.B. Softwareunternehmen, aber auch Unternehmen, die ein KI-System als Whitelabel als eigene Lösung in Verkehr bringen).
  • Betreiber nutzen bereits vorhandene KI-Systeme beruflich für interne Prozesse oder Dienstleistungen (z.B. Agenturen, Unternehmen und Freelancer).

Die meisten Unternehmen sind in der Praxis Betreiber und somit unmittelbar von der KI-Kompetenzpflicht betroffen.

Aktuelle zeitliche Rahmenbedingungen (Stand März 2025)

  • Februar 2025: Beginn der KI-Kompetenzpflicht für Betreiber
  • August 2025: Weitere Anforderungen (z.B. Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte) treten in Kraft
  • August 2026: Beginn der Durchsetzung von Sanktionen und umfassenden Compliance-Kontrollen

3. Risikokategorien der KI-Verordnung

Die KI-Verordnung ordnet KI-Systeme in verschiedene Risikostufen ein, die entscheidend für die daraus resultierenden Verpflichtungen der Betreiber sind:

Unzulässige KI-Praktiken (verbotene Anwendungen)

Bestimmte KI-Anwendungen sind grundsätzlich verboten. Dazu gehören:

  • Biometrische Überwachung im öffentlichen Raum (z.B. Gesichtserkennung)
  • Social Scoring, das Verhalten von Menschen bewertet
  • Systeme zur unzulässigen unterschwelligen Manipulation menschlichen Verhaltens

Hochrisiko-Systeme und ihre Kennzeichen

Zu Hochrisiko-Systemen zählen insbesondere:

  • Automatisierte Entscheidungsverfahren (z.B. im Personalbereich: automatisiertes Bewerberprofiling und Bewerberauswahl)
  • KI-gestützte Systeme in sensiblen Bereichen wie Medizin, Recht oder kritischer Infrastruktur

Hochrisiko-Systeme unterliegen strengen Transparenz-, Dokumentations- und Kontrollpflichten und erfordern ein umfassendes Risikomanagement sowie menschliche Kontrolle.

Anwendungen mit begrenztem Risiko

KI-Systeme, die nicht in die vorherigen Kategorien fallen, gelten als Anwendungen mit begrenztem Risiko. Beispiele sind:

  • KI-generierte Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Videos)
  • AI Agents, die Aufgaben z. B. im Marketing, Vertrieb und Kundenservice erfüllen
  • Voice AI Agents im Vertrieb und Kundenservice
  • Deepfakes
  • Intelligente Chatbots, sofern diese keine hochriskanten Entscheidungen automatisiert treffen

Anwendungen mit begrenztem Risiko müssen ebenfalls gekennzeichnet werden, jedoch greifen hier weniger strenge Compliance-Anforderungen. Betreiber müssen lediglich sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, dass KI eingesetzt wurde.

4. KI-Kompetenzpflicht – Klarheit schaffen

Was ist unter KI-Kompetenz genau zu verstehen?

Die KI-Kompetenz beschreibt das nötige Wissen und Verständnis, um KI-Systeme sicher und rechtskonform einsetzen zu können. Sie umfasst sowohl technisches und rechtliches Know-how als auch ethische Aspekte im Umgang mit KI.

Artikel 4 KI-VO: Wer ist direkt und indirekt betroffen?

Direkt betroffen:

Unternehmen, die internes oder externes Personal beauftragen, regelmäßig KI-Systeme in ihrem Auftrag zu nutzen, sind direkt verpflichtet, diese Personen individuell zu schulen. Die Schulungen müssen abgestimmt sein auf:

  • technische Kenntnisse,
  • Erfahrung,
  • Ausbildung und Schulung,
  • den Nutzungskontext,
  • die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen.

Beispiel: Eine Marketingagentur, die externe Freelancer regelmäßig mit der Erstellung von KI-generierten Inhalten für Social Media beauftragt, z.B. um mit KI-Systemen Reels oder Content Posts für ihre Kunden zu erstellen.

Indirekt betroffen:

KI-Dienstleister und Freelancer, die aktuell zwar noch nicht direkt verpflichtet sind, jedoch bereits heute KI-Kompetenz nachweisen müssen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Sobald die umfassenden Compliance-Kontrollen in Kraft treten, wird die nachgewiesene KI-Kompetenz essentiell, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Denn die Schulungspflicht liegt zwar bei den Auftraggebern, gleichzeitig werden diese eher Dienstleister beauftragen, welche sie nicht extra oder nur minimal schulen müssen.

Nicht betroffen:

Ein Solopreneur, der KI ohne direkten Auftrag eines Kunden einsetzt, um die eigenen Arbeitsabläufe zu optimieren. Man muss sich jedoch die Frage stellen, ob es nicht gleichwohl sinnvoll ist, sich weiterzubilden. Es geht hierbei um Trust. Es geht auch um die eigene Außenwirkung und den wahrgenommenen Mehrwert der angebotenen Leistung, sei es im AI Agency oder im AI Consulting Kontext.

5. Schulungspflichten konkret umsetzen

Unternehmen: praxisgerechte KI-Schulungen Schritt für Schritt entwickeln

  1. Bestandsaufnahme: KI-Tools identifizieren und Risikokategorien bestimmen.
  2. Bedarfsermittlung: Wissensstand der Mitarbeiter prüfen.
  3. Schulungskonzept: Individuell zugeschnittene Inhalte und Formate entwickeln.
  4. Durchführung: Kontinuierliche und dokumentierte Schulungen anbieten.

KI-Dienstleister: Weiterbilden, um wettbewerbsfähig zu bleiben

  • Proaktiv im Bereich KI weiterbilden, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
    • Die Weiterbildung an die eigene Positionierung und Ziele anpassen. Der Fokus sollte auf praxisnaher Anwendung, Effizienzsteigerung und der Entwicklung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle liegen.
    • Keine KI-Kompetenz-Schulungen ausschließlich aufgrund der KI-VO absolvieren, da aktuell noch keine offiziellen Leitlinien und Vorgaben existieren. (Diese erscheinen voraussichtlich im August 2025).
  • Eigene KI-Kompetenz proaktiv nachweisen, um die Marktpositionierung zu verbessern.
  • Preisgestaltung anpassen, um gestiegene Compliance-Kosten abzudecken.

6. Umgang mit typischen Missverständnissen und Risiken für Unternehmen

Warum viele aktuelle „KI-Führerscheine“ nicht ausreichend sind

Aktuell gibt es zahlreiche Kurse und Zertifikate, die als „KI-Führerschein“ vermarktet werden. Viele davon sind jedoch nicht KI-VO-konform, da es bislang keine offiziellen Richtlinien gibt, die eine einheitliche Zertifizierung regeln. Unternehmen sollten daher darauf achten, dass Weiterbildungsmaßnahmen praxisnah und anwendungsorientiert sind, statt sich auf fragwürdige Zertifikate zu verlassen.

Risikominimierung durch gute Vorbereitung auf die kommenden Vorschriften

Da viele Detailvorgaben der KI-VO erst ab August 2025 und Sanktionen wiederum ab August 2026 verbindlich definiert werden bzw. greifen, besteht aktuell eine Übergangsphase. Unternehmen sollten sich jedoch bereits jetzt vorbereiten, indem sie:

  • interne Prozesse analysieren, um den Einsatz von KI nachverfolgen zu können,
  • Schulungen für Mitarbeiter entwickeln, um eine solide KI-Kompetenz aufzubauen,
  • Kennzeichnungssysteme testen, um reibungslose Prozesse ab August 2025 sicherzustellen.

Best Practice: Umgang mit Unsicherheiten und Zwischenphasen ohne klare Vorgaben

  • Nicht überinvestieren: Da viele Regelungen noch unklar sind, sollten Unternehmen keine überstürzten Investitionen in Compliance-Maßnahmen tätigen.
  • Flexibilität bewahren: Systeme so aufsetzen, dass Anpassungen an künftige Vorschriften einfach umgesetzt werden können.
  • Beratung und Netzwerke nutzen: Austausch mit Experten und Branchenkollegen, um Best Practices zu sammeln.

Es ist sinnvoll, jetzt mit Schulungskonzepten und KI-Weiterbildung zu starten, damit ab August 2026 nur noch Anpassungen nötig sind, anstatt kurzfristig hektisch reagieren zu müssen. Unternehmen, die jetzt handeln, haben einen klaren Marktvorteil, während viele andere erst in Panik verfallen, wenn die Vorschriften verbindlich werden.

7. Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

Wann und wie müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte tritt ab August 2025 in Kraft und betrifft alle Inhalte, die ganz oder überwiegend durch KI erstellt wurden. Unternehmen und Dienstleister sind verpflichtet, diese Inhalte eindeutig als KI-generiert zu kennzeichnen. Dies muss maschinenlesbar erfolgen. Aber auch hier warten wir Stand März 2025 noch auf klare Vorgaben und Leitlinien.

„Schöpfungshöhe“ als Kriterien für die Urheberschaft

Nicht alle KI-generierten Inhalte werden der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Die Frage ist immer: Handelt es sich um ein KI-System und handelt es sich um KI-generierte Inhalte? Gerade Letzteres steht der Frage gegenüber, ab wann es sich – wenn man die KI generierten Inhalte bearbeitet, um eigene Werke handelt, die also nicht länger KI-generiert sind. Entscheidend ist hierbei die sogenannte Schöpfungshöhe:

  • Wurde der Inhalt nachträglich signifikant durch menschliche Bearbeitung verändert, sodass eine eigenständige kreative Leistung entstanden ist?
  • Wie hoch ist der Anteil der KI-generierten Elemente im Endprodukt?

Ein leicht überarbeiteter KI-Text oder ein KI-generiertes Bild mit kleinen Anpassungen fällt weiterhin unter die Kennzeichnungspflicht. Wurde jedoch so viel manuelle Anpassung vorgenommen, dass der menschliche Beitrag überwiegt, kann der Inhalt als eigenständig geschaffen gelten.

8. Fazit & Ausblick

So bleibst Du langfristig KI-kompetent und rechtssicher aufgestellt

Die KI-Verordnung entwickelt sich weiter, und die konkreten Anforderungen werden sich in den kommenden Monaten und Jahren weiter präzisieren. Unternehmen und Dienstleister sollten daher agil bleiben, sich frühzeitig vorbereiten und kontinuierlich ihre KI-Kompetenz ausbauen. Wer jetzt handelt, profitiert von einem Vorsprung gegenüber dem Markt. So verschaffst Du dir einen First Mover Advantage.

Wir unterstützen Unternehmen und Dienstleister individuell

Nutze die aktuelle Übergangsphase, um Dich optimal auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten. Ob durch die Entwicklung eines maßgeschneiderten Schulungskonzepts für Dein Unternehmen oder die gezielte Weiterbildung als KI-Dienstleister – wir helfen Dir, die besten Strategien für Deine Situation zu finden.

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  • Was du als KI-Dienstleister nun tun musst, um dich sicher vom Markt abzuheben.
  • Wie du als Unternehmer, der KI-Dienstleister beauftragt, dies sicher tun kannst.
  • Welche nächsten Steps uns wann erwarten – und wie du dich darauf vorbereitest.

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